Vorgaben
Die Abiturprüfungsordnung für die Oberstufe des Gymnasiums gilt unabhängig von der Prüfungsordnung des französischsprachigen Prüfungsteils zur Erlangung des französischen Baccalauréats. Schriftliche Abiturfächer sind in jedem Fall: Französisch als Leistungskurs und Geschichte und Erdkunde als französischsprachige Grundkurse.
Im Leistungskurs Französisch muss zur Erlangung des Baccalauréats vor dem Kurslehrer* und dem staatlichen französischen Beauftragten* eine zusätzliche mündliche Prüfung abgelegt werden.
Der in Rahmen der deutschen Abiturprüfung zu belegende weitere Leistungskurs und die weiteren Grundkursfächer können nach den Bestimmungen der Abitur-Prüfungsordnung frei gewählt werden.
Ob und wie ein Schüler* das Baccalauréat bestanden hat, wird ausschließlich von dem französischen Prüfungsbeauftragten* festgestellt.
Das Bestehen des Abiturs ist vom Ablegen des Baccalauréats unabhängig; das Baccalauréat kann jedoch nur bescheinigt werden, wenn zuvor das deutsche Abitur bestanden wurde.
*Gemeint ist immer auch die Kurslehrerin, die Prüfungsbeauftrage, usw…
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